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Betriebliche Altersversorgung
Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Vorsorge, sofern er mit seinem eigenen Entgelt für die Beiträge aufkommt. Die betriebliche Altersversorgung kann Leistungen bei Erreichen des Ruhestandsalters, bei Invalidität und im Todesfall umfassen. Viele Arbeitgeber beteiligen sich mit einem Zuschuss auch finanziell an der betrieblichen Altersversorgung ihrer Beschäftigten. Einige Branchen haben sich sogar tarifvertraglich zu Zahlungen verpflichtet.
Entgeltumwandlung: Steuervorteile nutzen - Sozialabgaben sparen
Die Beiträge für die Pensionskasse oder eine Direktversicherung sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2012: 2.688 €) steuerbefreit. Falls für den Arbeitnehmer keine Beiträge für einen vor 2005 abgeschlossenen pauschalbesteuerten bAV-Vertrag aufgewendet werden, können weitere 1.800 € steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig, in die Pensionskasse bzw. Direktversicherung eingezahlt werden.
Die Beiträge für die Pensionskasse bzw. Direktversicherung sind ebenfalls bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West sozialabgabenfrei - dauerhaft für arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte Beiträge.