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Flexible Privatrente - Halbeinkünfteverfahren

Private Altersversorgung

Die Besteuerung der Kapitalauszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, erfolgt nach dem Halbeinkünfteverfahren. Das besagt, dass die Hälfte der Zinsen, die während der Laufzeit angefallen sind, mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind. Die eingezahlten Beiträge sind von der Besteuerung ausgenommen.

Hierzu ein Beispiel:

Kapitalauszahlung der Lebens-/Rentenversicherung:

100.000 €

Summe der eingezahlten Beiträge:

60.000 €

= Zinsertrag:

40.000 €

/2 = Steuerpflichtiger Zinsertrag:

20.000 €

Das Halbeinkünfteverfahren tritt allerdings nur in Kraft, wenn die Auszahlung frühestens mit dem 60. Lebensjahr erfolgt. Findet die Auszahlung vorher statt, so muss der komplette Gewinn mit dem dann festgelegten persönlichen Steuersatz versteuert werden.


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