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Häufig gestellte Fragen

Betriebliche Altersversorgung > Apotheken-Rente

Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen und tariflichen Altersvorsorge - FAQ ApothekenRente und Entgeltumwandlung

Warum soll ich zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen?

Heute erzielt ein Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren ca. 67 % seines letzten Nettoeinkommens als Rente. Den Unterschied zwischen dem letzten Nettoentgelt vor Rentenbeginn und der tatsächlichen Rente nennt man Rentenlücke. Diese Rentenlücke wird sich bis zum Jahr 2030 deutlich vergrößern: dann erhält der Rentner voraussichtlich nur noch etwa die Hälfte seines letzten Nettoeinkommens. Genau um diese Rentenlücke zu vermeiden und Armut im Alter vorzubeugen, brauchen Sie eine zusätzliche Altersvorsorge.

Daher bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen die ApothekenRente als eine effektive Möglichkeit an, Versorgungslücken zu schließen bzw. zu verringern.


Für wen lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Grundsätzlich kann sich die betriebliche Altersvorsorge für jeden lohnen, d.h. unabhängig davon, wie hoch das Einkommen ist. Von der Teilnahme an der steuer- und sozialabgabenfreien Umwandlung von Entgeltbestandteilen in einen Vorsorgevertrag kann jeder profitieren. Schließlich bedeutet das, dass Sie auf die umgewandelten Gehaltsbestandteile keine Steuern und keine Sozialabgaben zahlen müssen.


Wo wird mein Geld eingezahlt?

Der Arbeitgeberverband deutscher Apotheken (ADA) hat in Abstimmung mit ADEXA - Die Apothekengewerkschaft einen Gruppen-Rahmenvertrag mit einem Versichererkonsortium aus R+V, Alte Leipziger und AXA geschlossen. Der Tarif weist sehr hohe garantierte Rentenwerte aus und vereinigt drei der renditestärksten Versicherungsgesellschaften.


Wie viel kann ich in die betriebliche Altersvorsorge einbringen?

Der Gesetzgeber beschränkt den Betrag, der steuer- und sozialabgabenfrei vom Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge eingebracht werden kann, auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-RV).

Für 2011 bedeutet das, dass Sie einen Jahresbetrag von 2.640 Euro (monatlich 220 Euro) im Rahmen einer Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge einbringen können.


Welchen Vorteil habe ich, wenn ich meine Zusatzversorgung über die betriebliche Altersvorsorge aufbaue?

Für den Aufbau einer Zusatzversorgung über den Betrieb erhalten Sie sowohl die staatliche Förderung (Steuer- und Sozialversicherungsersparnis), als auch die tariflichen Zulagen über den Arbeitgeber, die Sie bei einer privaten Altersvorsorge in dieser Form nicht bekämen. Hinzu kommt, dass Gruppenkonditionen angeboten werden, so dass die Verwaltungskosten geringer ausfallen.


Ich bin noch jung und habe noch 30 Jahre oder mehr bis zu meinem Rentenalter. Sollte ich trotzdem schon anfangen eine Zusatzrente aufzubauen?

Auf jeden Fall. Gerade als junger Mensch haben Sie noch viel mehr Möglichkeiten, die Zeit für Sie arbeiten zu lassen. Das bedeutet, dass Sie mit kleineren Beiträgen eine höhere Zusatzrente aufbauen können.


Ich bin über 55. Lohnt sich für mich eine betriebliche Altersvorsorge überhaupt noch?

Auch dann ist die Teilnahme an der betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll, da Sie die Arbeitgeberleistungen und Ihren Eigenbeitrag steuer- und sozialversicherungsfrei in die ApothekenRente einzahlen können.


Was passiert mit meinen eingezahlten Beiträgen im Falle meines Todes?

Da eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart ist, können die eingezahlten Beiträge von Ihren Hinterbliebenen in Anspruch genommen werden.

Hinterbliebene sind hier der Ehegatte sowie der Lebenspartner oder Lebengefährte, mit dem Sie in eheähnlicher häuslicher Gemeinschaft leben. Voraussetzung ist, dass der 1. Wohnsitz gemeinsam ist. Darüber hinaus sind auch die kindergeldberechtigten Kinder bezugsberechtigt. Sollten keine Hinterbliebenen vorhanden sein, so wird ein Sterbegeld von max. 8.000,-- gezahlt.


In welcher Form wird mir mein eingezahltes Geld im Rentenalter ausgezahlt?

Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung.


Hängt die Höhe meiner Rente aus der betriebliche Altersvorsorge auch an der Bevölkerungsentwicklung?

Da die betriebliche Altersvorsorge nicht wie die gesetzliche Rentenversicherung im Umlageverfahren durchführt wird, sondern nach dem Kapitaldeckungsprinzip funktioniert, entscheidet die Höhe meiner eingezahlten Beiträge und die Überschussbeteiligung der ApothekenRente über die Höhe meiner Rente.


Wird mir meine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge auf meine gesetzliche Rente angerechnet?

Bei der Inanspruchnahme der betrieblichen Altersvorsorge über die oben dargestellte Entgeltumwandlung wird eine solche Anrechnung nicht vorgenommen.


Der tarifliche Anspruch beginnt ab 1.1.2012. Ich möchte vorher schon Entgeltumwandlung vornehmen. Ist dies möglich?

Ja, Anträge zur ApothekenRente können ab 1.7.2011 gestellt werden. Ein tariflicher Anspruch auf eine Arbeitgeberbeteiligung besteht allerdings erst ab 1.1.2012.


Ich möchte ab 1.1.2012 den Vertrag beginnen. Soll ich bzw. mein Arbeitgeber jetzt schon einen Antrag stellen?

Dies ist sehr zu empfehlen. Ab 2012 müssen alle Versicherer mit einem niedrigeren Rechnungszins (1,75%) kalkulieren. Dies wird zu niedrigeren Garantiewerten führen.

Wenn Sie den Antrag noch rechtzeitig in 2011 stellen, sichern Sie sich für die gesamte Laufzeit Ihres Vertrages den höheren Rechnungszins von 2,25%. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag zum 1.1.2012 beginnen soll.


Was passiert, wenn ich mir die Entgeltumwandlung nicht mehr leisten kann?

Es besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung der Entgeltumwandlung im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber einzustellen. Jedoch werden sich Ihre Leistungen dadurch verringern.


Welche Möglichkeiten bestehen für mich bei langer Krankheit oder Elternzeit?

Sie können sich den Versicherungsschutz in voller Höhe erhalten, indem Sie die Beiträge aus privaten Mitteln weiterzahlen. Sie haben aber auch das Recht, die Beitragszahlung für diesen Zeitraum einzustellen (bei Verringerung der Leistungen) und den Vertrag danach unter bestimmten Voraussetzungen wieder in Kraft zu setzen.


Was passiert, wenn ich aus der Apotheke ausscheide?

Als versicherte Person haben Sie von Beginn an unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen. Auch bei Ausscheiden bleiben Ihnen die Versorgungsansprüche gemäß der vereinbarten Versorgungszusage erhalten. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag privat (beitragsfrei oder -pflichtig)
weiterzuführen.


Kann ich meine ApothekenRente bei einem Arbeitgeberwechsel zum neuen Arbeitgeber mitnehmen?

Sie haben einen Rechtsanspruch auf Übertragung Ihrer Versorgung auf den Versorgungsträger Ihres neuen Arbeitgebers. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, im Einvernehmen mit Ihrem neuen Arbeitgeber, den vorhandenen Vertrag fortzuführen.



Muss ich bis zum vertraglich vereinbarten Endalter bezahlen, oder kann ich die verminderte Leistung früher in Anspruch nehmen?

Sie können die Leistungen abrufen, wenn Sie sich nach Vollendung des 62. Lebensjahres im Ruhestand befinden, nachdem Sie altersbedingt oder infolge voller Erwerbsminderung im Sinne der Deutschen Rentenversicherung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind.



Was passiert mit meiner ApothekenRente, wenn ich arbeitslos werde?

Ihre Versorgungsansprüche aus der Direktversicherung der ApothekenRente bleiben Ihnen gemäß Versorgungszusage erhalten. Unverfallbare Anwartschaften aus der betriebliche Altersvorsorge werden nicht auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.



Sind die Leistungen aus der Direktversicherung der ApothekenRente beitragspflichtig in der Krankenversichung der Rentner?

Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben Sie aus Versorgungsbezügen Beiträge in die gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung zu leisten – für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte gilt grundsätzlich dasselbe.



Was können wir Ihnen bieten?

Die Direktversicherung ist der am weitesten verbreitete Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Mit einem Konsortium aus drei leistungsstarken Versicherern garantieren wir eine profitable Anlage für die Altersvorsorge.


Das Versorgungskonzept wurde speziell auf die Mitarbeiter/innen der Apotheken abgestimmt und wird von den Tarifparteien ADA und ADEXA empfohlen.



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