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Private Rentenversicherung

Vorsorge > Sonstige Produkte der privaten Vorsorge

Als Rentenversicherung bezeichnet man einen Versicherungsvertrag, bei der ab einem bestimmten Zeitpunkt eine lebenslange Leibrente gezahlt wird. Versicherung wird hier das sogenannten Langlebigkeitsrisiko. Der Vorteil der privaten Rentenversicherung liegt in erster Linie darin, das die Rente tatsächlich ein Leben lang gezahlt wird. Auch dann, wenn das Kapital rein rechnerisch schon verbraucht wäre. Um den Kunden bzw. dessen Hinterbliebenen davor zu schützen, das der Rentenbezieher kurz nach Rentenbeginn verstirbt und das Kapital dann zugunsten der Versicherungsgesellschaft verfällt, bieten die Versicherer diverse Schutzmechanismen an:

Rentengarantiezeit
Hierbei wird die Rente lebenslang gezahlt, aber mindest für die Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit.

Kapitalerhalt / Kapitalschutz
Hier wird das rechnerisch noch nicht verbrauchte Kapital den Hinterbliebenen ausgezahlt. Alternativ kann der Hinterbliebene auch die Zahlung einer lebenslangen Leibrente wählen, die auf Basis seiner individuellen Daten (Geschlecht, Alter) und der Höhe des Kapitals errechnet wird.

Die private Rentenversicherung kann sowohl als Ansparmodell (aufgeschobenen Rentenversicherung) oder als Vertrag gegen Einmalbeitrag (sofortbeginnende Rentenversicherung) abgeschlossen werden. Im Bereich der aufgeschobenen Rentenversicheurung unterscheidet man die Produkte noch nach der Form der Kapitalanlage in Fondsgebundene Rentenversicherungen, Klassische Rentenversicherungen (mit Garantiezinse und garantierter Mindestrente zum Rentenbeginn) und Indexorientierte Rentenversicherung, Eine sonderrolle nimmt die britische Rentenversicherung ein.

Technisch gesehen sind auch alle geförderten Altersvorsorge-Modelle (Riester-Rente, Rürup-Rente, Direktversicherung, Pensionskasse) Rentenversicherungen. Der Unterschied liegt in der jeweiligen Besteuerungsgrundlage.


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