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Wer kann sich privat versichern?

Vorsorge > Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung steht folgenden Personen offen:

  • Selbstständige
  • Beamte
  • Freiberufler
  • Angestellte und Arbeitnehmer (Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze)
  • Studenten

Informationen zur Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze ist besonders für Arbeitnehmer und Angestellte, die sich in der privaten Krankenversicherung versichern möchten, von Bedeutung. Sie besagt, ab welchem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln dürfen.

Im Jahr 2010 liegt diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bei 4.162,50 Euro im Monat und 49.950 Euro im Jahr. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ein zusätzliches Gehalt sowie vermögenswirksame Leistungen werden einberechnet.

Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 muss ein Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschritten haben, um im vierten Jahr in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen.

Aktuell gibt es jedoch Diskussionen des Gesetzgebers, diese Regelung wieder zu verwerfen und den Zeitraum auf ein Jahr herabzusetzen.

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