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Ausbildungs-Versicherung

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Ausbildungsversicherung ist im Grunde eine besondere Form der Kapitallebensversicherung. In der Regel wird hierbei eine Zieltermin festgelegt, beispielsweise das 18. Lebensjahr des Kindes. Zu diesem Termin wird der Vertrag in der Regel fällig. Die Besonderheit liegt nun darin, das der Beitragszahler versichert wird. Verstirb dieser, wird der Vertrag so weitergeführt, als würde er die Beiträge noch weiter einzahlen und das versicherte Kind erhält zum Vertragsende die vereinbarte Leistung inklusive der Überschuß-Anteile.

Aufgrund der veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen seit dem 1.12.2005 ist der Ertrag allerdings voll zu versteuern und daher ist dies Vertragsform nur noch bedingt sinnvoll. Besser erscheint für diesen Zweck wohl die Kombination aus einer ausreichenden Risiko-Lebensversicherung
und einer intelligenten und renditestarken Kapitalanlage.

 
 
 
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