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Private-Altersvorsorge - Abgeltungssteuer

Private Altersversorgung

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge.

Die Steuer wird dabei direkt an der Quelle – also durch den Schuldner der Erträge oder die depotverwaltende Stelle (in der Regel ein Kreditinstitut) – einbehalten und anonym abgeführt.  Damit ist die auf die Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten.

Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sollte die tatsächliche Steuerpflicht des Steuerpflichtigen niedriger sein, so kann dies im Rahmen der Einkommensteuererklärung korrigiert werden.

 
 
 
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