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Eine Sterbeldversicherung ist im Grunde eine besondere Form der Kapitallebensversicherung. Im Gegenzug zu dieser wird der Vertrag in der Regel bis zum 100. Lebensjahr der zu versichernden Person abgeschlossen. Die Beitragszahlung endet meistens spätestens zum 85. Lebensjahr, auf Wunsch des Kunden auch früher. Verstirbt die versicherte Person vor dem 100. Lebensjahr wird die Versicherungssumme zzgl. der bis dahin erwirschafteten Überschussanteile ausgezahlt. Andernfalls wird (bei den meisten Angeboten am Markt) das Guthaben spätestens zum 100. Lebensjahr ausgezahlt.
Die Sterbegeldversicherung bietet sich in erster Linie für Menschen an, die den zweiten Lebensabschnitt bereits abgeschlossen haben und bei denen die bis dahin greifenden Produkte der Hinterbliebenenabsicherung (Risiko-