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Pensionskasse

Betriebliche Altersversorgung > Durchführungswege der bAV

Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistung einräumen.

Pensionskassen werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Pensionskassen müssen Ihr Vermögen eher konservativ anlegen womit eine kontinuierliche und sichere Rendite im Vordergrund steht.

Der Arbeitgeber schließt zugunsten des Arbeitnehmers einen Versorgungsvertrag ab, der Leistungen für das Alter, die Hinterbliebenen und bei Berufsunfähigkeit  vorsehen kann. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler, der Arbeitnehmer ist versicherte Person und bezugsberechtigt und hat somit einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.

Die Finanzierung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch eigene Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung. Auch Mischfinanzierungen sind möglich.

Bei einer Versorgungszusage über die Pensionskasse muss ein Arbeitgeber keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein leisten.


 
 

Vorteile der Pensionskasse

  • Keine Bilanzberührung

  • Beiträge zur Pensionskasse sind Betriebsausgaben

  • Geringer Verwaltungsaufwand

  • Flexible Beitragsgestaltung (in den Grenzen des § 3.63 EStG)

  • Ideale Vorsorge für Gering- und Durchschnittsverdiener

  • Hohe Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel, finanziellen Engpässen etc.

  • Keine PSV-Pflicht

  • Keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren

  • Erfüllt Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gemäß §1a BetrAVG

  • Schutz durch Einlagensicherungsfonds der Versicherungswirtschaft


 

Nachteile der Pensionskasse

  • Beiträge sind auf Höchstgrenzen gemäß §3.63 EStG beschränkt, daher keine ausreichende Versorgung für Führungskräfte und sonstige Top-Verdiener

 
 
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