Die Private Altersvorsorge - Finanzdienstleistungen für Unternehmen und Unternehmer - Tembisa - Factoring, bAV, Geldanlage und private Altersvorsorge - Unabhängige Beratung in Willich, Krefeld, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Moers, Nettetal, Schwalmtal, Brüggen, Straelen, Düsseldorf

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Die Private Altersvorsorge

Private Altersversorgung

Das Drei-Schichten-Modell

Das frühere Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge ist im Zuge des neuen Alterseinkünftegesetzes in ein Drei-Schichten-Modell transformiert worden.
Die Zugehörigkeit der einzelnen Altersvorsorgeprodukte zu einer Schicht richtet sich dabei nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten, die im Folgenden kurz erläutert werden.


 

Schicht I
Die Basisversorgung als erste Schicht umfasst die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Hinzu kommt die im Jahr 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz neu geschaffene Basisrente (Rürup-Rente).

Gemeinsam ist diesen Produkten, dass aus ihnen begründete Ansprüche keinesfalls übertragbar, veräußerbar, vererblich, beleihbar oder kapitalisierbar sein dürfen. Die Beiträge zu Produkten der Schicht I sind steuerlich bis zu 20.000 € / 40.000 € (ledige / verheiratete) absetztbar. Im Gegenzug dazu müssen die Renten nachgelagert besteuert werden. Steuerliche Regelungen zur Rürup-Rente.

 

Schicht II
Die  Zusatzversorgung als zweite Schicht umfasst die betriebliche Altersversorgung und die über staatliche Zulagen beziehungsweise steuerliche Begünstigungen geförderte private Zusatzvorsorge (Riester-Rente).

Anders als die Produkte der ersten Schicht sind die Beiträge zu diesen Produkten nur in beschränktem Umfang steuermindernd. Auch hier gilt: Die Leistungen sind, sofern sie auf geförderten Beiträgen beruhen, in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versehen. Anders als bei der Schicht I greifen die steuerlichen Auswirkungen sowohl in der Anwartschaftsphase als auch in der Rentenphase ab sofort zu 100%

 

Schicht III
Die Kapitalanlageprodukte schließlich bilden die dritte Schicht. Hierzu gehört die klassische Kapitallebensversicherung  ebenso wie die private Rentenversicherung  (Flexible Privat-Rente) oder auch Fondssparpläne. Anders als die Produkte der ersten beiden Schichten müssen jene der dritten Schicht nicht notwendigerweise der Altersvorsorge dienen; sie können dies aber tun.

Steuerrechtlich besteht der Unterschied zu den ersten beiden Schichten darin, dass Kapitalanlageprodukte vom Staat keine steuerliche Förderung erhalten. Beiträge zu diesen Produkten werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt. Im Gegenzug dafür ist ein Großteil der Erträge dafür auch steuerfrei. So gilt z.B. für Erträge aus Investmentfonds die Abgeltungssteuer
, Kapitalauszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen unterliegen bei Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr mit Halbeinkünfteverfahren und Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen sind lediglich mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig.

 
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü