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Altersvorsorgezulage
Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:
jährliche Grundzulage pro erwachsener Person:
jährliche Zulage pro Kind
154 €
Geburtsdatum vor dem 01.01.2009
185 €
Geburtsdatum nach dem 31.12.2008:
300 €
Die Zulagen werden dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben; sie fließen anders als eine Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug dem Sparer also nicht „direkt“ zu.
Nur wer den Mindesteigenbeitrag in den Riestervertrag leistet, erhält die volle Zulage. Der Mindesteigenbeitrag 4 % des sozialversicherungspflichigen Vorjahreseinkommens, vermindert um die Zulage des laufenden Jahres, mindestens ist aber der Sockelbetrag in Höhe von 60,-
Wer weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahlt, dem werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Bei einem Ehepaar muss jeder Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage zu erhalten.Ist bei Ehegatten nur einer unmittelbar förderfähig, so muss auch nur er Eigenbeiträge leisten. Erhält er volle oder gekürzte Zulagen, erhält der andere (nur mittelbar förderfähige) Partner ebenfalls die volle oder um den gleichen Prozentsatz gekürzte Zulage.
Riester-
Sonderausgabenabzug
Die Beiträge zur Riester-