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Die Besteuerung der Kapitalauszahlung von Lebens-
Hierzu ein Beispiel:
Kapitalauszahlung der Lebens-
100.000 €
Summe der eingezahlten Beiträge:
60.000 €
= Zinsertrag:
40.000 €
/2 = Steuerpflichtiger Zinsertrag:
20.000 €
Das Halbeinkünfteverfahren tritt allerdings nur in Kraft, wenn die Auszahlung frühestens mit dem 60. Lebensjahr erfolgt. Findet die Auszahlung vorher statt, so muss der komplette Gewinn mit dem dann festgelegten persönlichen Steuersatz versteuert werden.