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Rentenzahlungen im Rahmen einer lebenslangen Leibrente unterliegen nur mit dem Ertragsanteil der Besteuerung zum persönlichen Steuersatz. Seit 2005 sind bei Beginn des Rentenbezugs mit dem 65. Lebensjahr 18 % der Rente zu diesem Satz zu versteuern. Bei einem früheren Rentebeginn erhöht sich der Prozentsatz um 1% pro Jahr.
Hierzu ein Beispiel bei einer angenommenen monatlichen Rente von 1000 € und einem Steuersatz von 30 %:
Alter bei Beginn der Rentenzahlung |
Ertragsanteil |
Steuerpflichtige Rente |
Steuer (auf die Rente) |
65 |
18 % |
180 |
54 |
64 |
19 % |
190 |
57 |
63 |
20 % |
200 |
60 |
62 |
21 % |
210 |
63 |
61 |
22 % |
220 |
66 |