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Flexible Private Rente - Besteuerung des Ertragsanteils

Private Altersversorgung

Rentenzahlungen im Rahmen einer lebenslangen Leibrente unterliegen nur mit dem Ertragsanteil der Besteuerung zum persönlichen Steuersatz. Seit 2005 sind bei Beginn des Rentenbezugs mit dem 65. Lebensjahr 18 % der Rente zu diesem Satz zu versteuern. Bei einem früheren Rentebeginn erhöht sich der Prozentsatz um 1% pro Jahr.

Hierzu ein Beispiel bei einer angenommenen monatlichen Rente von 1000 € und einem Steuersatz von 30 %:

 

Alter bei Beginn der Rentenzahlung

Ertragsanteil

Steuerpflichtige Rente

Steuer (auf die Rente)

65

18 %

180 €

54 €

64

19 %

190 €

57 €

63

20 %

200 €

60 €

62

21 %

210 €

63 €

61

22 %

220 €

66 €

 
 
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