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bAV für Gellschafter-Geschäftsführer

Betriebliche Altersversorgung

In der betrieblichen Altersversorgung nehmen beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH eine Sonderposition  ein.

Gesellschafter-Geschäftsführer haben dann eine beherrschende Funktion inne, wenn sie die Mehrheit der Kapitalanteile und Stimmrechte halten oder wenn sie aufgrund des Gesellschaftsvertrages einen beherrschenden Einfluss ausüben können (keine Weisungsgebundenheit). Das letztere ist aber anhand des Einzelfalles zu beurteilen ist.

Ein GGF ist also einerseits Selbstständiger als Inhaber (Gesellschafter) einer GmbH und andererseits ist er aufgrund seines Dienstvertrages in steuerlicher Hinsicht aber auch Arbeitnehmer (Geschäftsführer).  Hierdurch kann der Gesellschafter-Geschäftsführer die  Vorteile der betrieblichen Altersversorgung genaus so nutzen, wie ein Arbeitnehmer.

Neben der Grundversorgung über eine Direktversicherung bieten sich hierzu die Durchführungswege Unterstützungskasse bzw. Pensionszusage an.

 
 
 
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