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Die Private Krankenversicherung im Alter

Vorsorge > Krankenversicherung

Viele gesetzlich Versicherte scheuen den Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV), weil sie Angst haben, das ihre Krankenversicherung im Rentenalter zu teuer wird. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Die PKV ist für die Herausforderungen der älterwerdenden Gesellschaft bestens gerüstet:


 

Altersrückstellungen

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse bildet die Private Krankenversicherung echte Rücklagen für das Alter.  Der Kunde zahlt also in jungen Jahren einen höheren Beitrag, als es zur Deckung der Kosten für seine Altersgruppe notwendig wäre. Dadurch wird  eine  Alterungsrückstellung  aufgebaut, mit der die steigenden Kosten im Alter aufgefangen werden sollen.

Dies wird in der folgenden Grafik schematisch dargestellt:

 
 

Gesetzlicher Zuschlag

Um die Beiträge im Alter zusätzlich zu stabilisieren hat der Gesetzgeber im Zuge des Gesundheitsreformgesetzes 2000  einen hierfür bestimmten Zusatzbeitrag vorgeschrieben. Dieser gesetzliche Zuschlag wird in Höhe von 10% auf den jeweiligen Beitrag der Krankheitskostentarife erhoben.

 

Ziel des gesetzlichen Zuschlages ist es, die Bezahlbarkeit der Beiträge im Alter  weitgehend zu sichern. Der individuell für den Versicherten in einem Depot angelegte und vom jeweiligen Krankenversicherer verwaltete Zuschlag wird in vollem Umfang dazu verwendet, Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr zu vermeiden.  Der Zuschlag selbst wird nur bis zum 60. Lebensjahr erhoben. Dann fällt er weg, wodurch sich der Beitrag reduziert.

Ab Alter 80 erlaubt die gesetzliche Regelung dann die Verwendung für Beitragssenkungen. Eine Möglichkeit zur Auszahlung (auch Barauszahlung) sieht das Gesetz ausdrücklich nicht vor.


 

Wegfall der Verdienstausfallabsicherung mit Erreichen des Ruhestandes

Da die Rente auch bei länger dauernder Krankheit gezahlt wird, ist eine entsprechende Absicherung dann nicht mehr erforderlich. Dieser Beitragsanteil fällt also mit dem Rentenbeginn weg.

 

Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zur Privaten Krankenversicherung

Privatversicherte Rente erhalten den Zuschuß, den die Deutsche Rentenversicherung zur Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zahlen würde, auch für Ihre Private Krankenversicherung.

 

Beitragsreduzierung durch Tarifumstellung


Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel könnte die Leistungskomponenten für Zahnersatz reduziert werden, oder von Einbettzimmer auf Zweibettzimmer umgestellt werden, etc. Der Einspareffekt bei solchen Umstellungen ist zweifacher Art: Zum einen wird weniger Beitrag benötigt, da sich der Leistungsumfang reduziert. Zum anderen wurden für die wegfallenden Leistungsmerkmale bereits Altersrückstellungen gebildet, die nun zur weiteren Beitragsreduktion zur Verfügung stehen.

 

Aber bei allen Rechenspielchen dieser Art sollte eines nicht vergessen werden:

Die Gesundheit ist unser wichtigstes Gut! Und gerade dann, wenn wir älter sind und naturgegeben zunehmend medizinische Versorgung in Anspruch nehmen müssen, bedeutet eine bessere medizinische Versorgung schlicht und ergreifend mehr Lebensqualität.

 

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