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Kapital-Lebensversicherung

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Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko des der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung  vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall (= Tod der versicherten Person) an einen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im Gegensatz zur reinen Risiko-Lebensversicherung wird bei der Kapitallebensversicherung noch ein Sparanteil gebildet, so das zu Ende der Versicherungsdauer eine garantierte Auszahlung auch dann fällig wird, wenn die versicherte Person bis dahin nicht verstorben ist. Diese Garantie-Leistung (Erlebensfall-Summe) erhöht sich noch um die bis dahin erwirtschafteten Überschußanteile.

Aufgrund der bis 2004 noch geltenen Steuerfreiheit (unter bestimmten Vorraussetzungen) war die Kapitallebensversicherungen lange Zeit ein beliebtes Instrument, um auf legalem Weg sehr attraktive Nachsteuerrenditen zu erzielen. Durch den Wegfall der Steuerfreiheit und die fallenden Renditen festverzinslicher Wertpapiere (in die Lebensversicherer ja zum größten Teil investieren), gelten sie heutzutage eigentlich als Auslaufmodell der Branche.

Für die ausreichende Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall ist die Kapitallebensversicherung ohnehin nur bedingt geeignet, da der Beitrag für einen adäquaten Versicherungsschutz durch den Sparanteil zu hoch ist. Ein weiterer Nachteil ist, das, wenn der Vertrag zum Beispiel bei finanziellen Engpässen beitragsfrei gestellt wird, i. d. R. auch der Versicherungsschutz verloren geht oder stark reduziert wird.

 
 
 
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