Riester-Rente - geförderter Personenkreis - Finanzdienstleistungen für Unternehmen und Unternehmer - Tembisa - Factoring, bAV, Geldanlage und private Altersvorsorge - Unabhängige Beratung in Willich, Krefeld, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Moers, Nettetal, Schwalmtal, Brüggen, Straelen, Düsseldorf

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Riester-Rente - geförderter Personenkreis

Private Altersversorgung

Gefördert werden:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende

  • Wehr- und Zivildienstleistende

  • sozialversicherungspflichtige Selbstständige (zum Beispiel Handwerker)

  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II

  • nicht erwerbstätige Eltern in dem Zeitraum, der als Kindererziehungszeit angerechnet wird (pro Kind drei Jahre)

  • nicht gewerbsmäßig tätige Pflegepersonen

  • geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben

  • Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte

  • Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen (zum Beispiel Beamte, Richter und Soldaten)

  • Beschäftigte, die rechtlich wie Beamte behandelt werden (zum Beispiel Mitarbeiter von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Lehrer oder Erzieher an nicht öffentlichen Schulen)


Keinen Anspruch auf Förderung haben:


  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind

  • Personen, die freiwillig gesetzlich rentenversichert sind

  • versicherungsfreie Sozialhilfeempfänger

  • Mitglieder von Versorgungswerken

  • Rentner und geringfügig Beschäftigte

 
 
 
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