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Tarifvertrag

Betriebliche Altersversorgung > Apotheken-Rente


Wie hoch ist Ihr Anspruch?

Der Tarifvertrag gilt für die Länder der Bundesrepublik Deutschland
mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen und für alle
Apotheken mit Ausnahme der Krankenhausapotheken.
Mitarbeiter in Apotheken erhalten zum Aufbau einer betrieblichen
Altersvorsorgeleistung nach § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
von dem Apothekeninhaber einen Beitrag gemäß folgender Staffelung:


Baustein 1
Arbeitgeberbeitrag
wöchentliche Arbeitszeit von    Arbeitgeberbeitrag
mehr als 30 Stunden    27,50 € mtl.
mehr als 20 Stunden    22,50 € mtl.
mehr als 10 Stunden    15,00 € mtl.
nicht mehr als 10 Stunden*)    10,00 € mtl.
*) gilt auch für Auszubildende nach einer Probezeit von maximal vier Monaten.


Baustein 2
Arbeitgeberzuschuss
Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeber fördert Ihre Eigeninitiative  mit
einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20%
  


 
 
 
 
 
 
 
 
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